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Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz

Seit kurzem ist das Telemonitoring von Patienten mit iener chronischen Herzinsuffizienz ein Teil der Regeversorgung. Dabei registrieren die Patienten täglich selbst ein EKG und erfassen ihr Körpergwicht, die Sauerstoffsättigung und den Blutdruck.  Die tägliche Übertragung dieser Werte an das telemedizinische Zentrum erfolgt automatisch. Wenn Werte nicht im Normbereich liegen, können Ärzte umgehend reagieren.

Indikation laut GBA:
Das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz darf zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur erbracht werden bei Patientinnen und Patienten, bei denen vor Beginn des Telemonitorings kumulativ folgende Bedingungen durch die oder den PBA festgestellt wurden:

1. Es liegt eine Herzinsuffizienz nach NYHA-II- oder NYHA-III-Stadium mit einer Ejektionsfraktion < 40% vor.

2. Die Patientin oder der Patient ist Trägerin oder Träger eines implantierten kardialen Aggregates (ICD, CRT-P, CRT-D) oder ist im zurückliegenden Jahr wegen kardialer Dekompensation stationär behandelt worden.

3. Die Herzinsuffizienz wird leitliniengerecht behandelt.

4. Es sind keine Faktoren erkennbar, die die Gewährleistung einer Übertragung der Monitoringdaten verhindern oder gefährden oder die das Selbstmanagement der Patientin oder des Patienten behindern würden.
BAnz