Medizinische Fachkräfte

Die Versorgung von Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz soll durch das neue telemedizinische Angebot und eine lückenlose Betreuung verbessert werden. Dabei arbeiten ein primär behandelnder Arzt und ein telemedizinisches Zentrum eng zusammen.

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Informationen zum Thema

Indikation laut GBA:
Das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz darf zu Lasten der gesetzlichen
Krankenversicherung nur erbracht werden bei Patientinnen und Patienten, bei denen vor Beginn des Telemonitorings kumulativ folgende Bedingungen durch die oder den PBA festgestellt wurden:

1. Es liegt eine Herzinsuffizienz nach NYHA-II- oder NYHA-III-Stadium mit einer Ejektionsfraktion < 40% vor.

2. Die Patientin oder der Patient ist Trägerin oder Träger eines implantierten kardialen Aggregates (ICD, CRT-P, CRT-D) oder ist im zurückliegenden Jahr wegen kardialer Dekompensation stationär behandelt worden.

3. Die Herzinsuffizienz wird leitliniengerecht behandelt.

4. Es sind keine Faktoren erkennbar, die die Gewährleistung einer Übertragung der Monitoringdaten verhindern oder gefährden oder die das Selbstmanagement der Patientin oder des Patienten behindern würden.
BAnz

Gemeinsamer Bundesausschuss: Telemedizin bei Herzinsuffizienz.

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